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Kann sich eine GbR nach dem MoPeG – im Einzelfall – noch auf verbraucherschützende Vorschriften berufen?

Kann sich eine GbR nach dem MoPeG – im Einzelfall – noch auf verbraucherschützende Vorschriften berufen?
Frage des Tages
02.02.2024

Kann sich eine GbR nach dem MoPeG – im Einzelfall – noch auf verbraucherschützende Vorschriften berufen?

Nein, meint Brinkmann in NJW 2024, 177 ff. und verweist doch darauf, dass die Rechtsprechung unverändert an der bisher durch sie geäußerten Auffassung festhalten könnte.

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Katrin-C. Beyer, LL.M.
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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
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