Kann sich eine GbR nach dem MoPeG – im Einzelfall – noch auf verbraucherschützende Vorschriften berufen?
Nein, meint Brinkmann in NJW 2024, 177 ff. und verweist doch darauf, dass die Rechtsprechung unverändert an der bisher durch sie geäußerten Auffassung festhalten könnte.