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Kann wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen bei einem Nottestament auf die gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen verzichtet werden?
Kann wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen bei einem Nottestament auf die gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen verzichtet werden?

Kann wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen bei einem Nottestament auf die gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen verzichtet werden?

Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.01.2022 – 3 Wx 216/21):

„Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen ist ein Nottestament nur dann wirksam, wenn während des gesamten Errichtungsaktes gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind, § 2250 Abs. 1 BGB.“