Startseite | Aktuelles | Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe

Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe

Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe
Aktuelles
10.09.2020

Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe

BFH, Beschl. v.  09. Juli 2020 – VII S 23/20 (AdV) [Leitsätze]:

1. NV: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.

2. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.

Suchen
Format
Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


Alle Kontaktdaten


Weitere interessante Artikel