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Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe

Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe
Aktuelles
10.09.2020 — Lesezeit: 1 Minute

Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe

BFH, Beschl. v.  09. Juli 2020 – VII S 23/20 (AdV) [Leitsätze]:

1. NV: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.

2. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.

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Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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