Startseite | Aktuelles | Leiharbeitnehmern zu zahlende Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub

Leiharbeitnehmern zu zahlende Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub

Aktuelles
11.06.2022

Leiharbeitnehmern zu zahlende Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Leiharbeitnehmern gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und das entsprechende Urlaubsgeld mindestens der entsprechen müsse, die sie erhalten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz und für die gleiche Beschäftigungsdauer eingestellt worden wären (EuGH, Urt. v. 12.05.2022 – C-426/20).

Nähere Einzelheiten zu der Entscheidung des EuGH ergeben sich aus der Pressemitteilung des Gerichts v. 12.05.2022.

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x