Startseite | Aktuelles | Muss der Arbeitgeber nach dem geänderten Nachweisgesetz den Arbeitnehmer, der umgezogen ist, über eine Adressänderung informieren?
Muss der Arbeitgeber nach dem geänderten Nachweisgesetz den Arbeitnehmer, der umgezogen ist, über eine Adressänderung informieren?
Muss der Arbeitgeber nach dem geänderten Nachweisgesetz den Arbeitnehmer, der umgezogen ist, über eine Adressänderung informieren?

Muss der Arbeitgeber nach dem geänderten Nachweisgesetz den Arbeitnehmer, der umgezogen ist, über eine Adressänderung informieren?

Formal ja (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NachwG). Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist das jedoch höchst zweifelhaft (gegen eine solche Mitteilungspflicht sprechen sich Falter/Bissels/Meißner in ihrem Beitrag in DB 2022, 2217 (2218) aus [„Vorschläge zu einer praxisgerechten Auslegung des Nachweisgesetzes“].