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Muss der Mieter die Kosten für das notwendige Fällen eines Baumes tragen?

Frage des Tages
29.12.2021

Muss der Mieter die Kosten für das notwendige Fällen eines Baumes tragen?

Ja, das ist grundsätzlich der Fall. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (BGH, Urt. v. 10.11.2021 – VIII ZR 107/20):

„Die Kosten der Fällung eines – wie hier – morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV.“

Ergänzende Hinweise

Mit seiner Entscheidung hat der BGH eine uneinheitliche, unterinstanzliche Rechtsprechung abschließend entschieden. Siehe dazu auch den Bericht und die Stellungnahme von Hau & Grund RheinlandWestfalen v. 23.12.2021.

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Autor(en)


Henrike Butenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Dennis Rehfeld
Rechtsanwalt

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