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Stellt die Zahlung von Arbeitslohn eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der InsO dar?

Stellt die Zahlung von Arbeitslohn eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der InsO dar?
Frage des Tages
08.01.2024

Stellt die Zahlung von Arbeitslohn eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der InsO dar?

Ja, meint der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 18.04.2023 – VII R 35/19, DB 2023, 2810). Im Leitsatz des Urteils heißt es:

„Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.“

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Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

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