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Stimmverbot eines GmbH-Gesellschafters

Stimmverbot eines GmbH-Gesellschafters
Aktuelles
25.09.2023

Stimmverbot eines GmbH-Gesellschafters

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Leitsatz zu 1.) und 2.) wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 08.08.2023 – II ZR 13/22, DB 2023, 2238):

„Bei der Beschlussfassung über die Einleitung eines Rechtsstreits gegen eine Drittgesellschaft oder über die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Drittgesellschaft unterliegen diejenigen GmbH-Gesellschafter einem Stimmverbot, die zusammen alle Anteile an der Drittgesellschaft innehaben.

Das Gericht darf im Rahmen der positiven Beschlussfeststellungsklage nicht an Stelle der GmbH-Gesellschafter entscheiden und einen Beschluss feststellen, der so nicht zur Abstimmung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung stand. Es kann nur das Ergebnis einer tatsächlich erfolgten Willensbildung feststellen.“

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
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