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Strafen für Impfvordrängler!

Der Hinweis auf fehlende Solidarität reicht nicht aus
Strafen für Impfvordrängler!
Der Kommentar
16.02.2021

Strafen für Impfvordrängler!

Der Hinweis auf fehlende Solidarität reicht nicht aus

Mit den Coronavirus-Impfungen geht es nur langsam voran. Der Impfstoff ist knapp, die Nachfrage hoch. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit eine aktuell überarbeite Verordnung erlassen, die die Reihenfolge festlegt, in der die Menschen in Deutschland geimpft werden sollen. Da die Impfung offensichtlich vor schwerer Krankheit schützen kann und manches mal eben jeder sich selbst der Nächste ist, verwundert es nicht, dass es Menschen gibt, die versuchen, sich vorzudrängeln. Das ist nicht nur unsolidarisch, das gehört bestraft.

In diesen Tagen ist Kopfschütteln angesagt. Wegen des unzureichenden Impfmanagements in Deutschland, welches für sich genommen mehr als nur ärgerlich ist. Vor allem aber auch über Menschen, die offenbar bereit sind, über Leichen zu gehen. Die Rede ist vom Vordrängler. Gemeint sind Personen, die zwar in aller Regel wissen, dass sie angesichts der staatlich festgelegten Reihenfolge beim Impfen noch nicht an der Reihe sind, dennoch aber für sich reklamieren, vorrangig geimpft zu werden. Da ist der Oberbürgermeister Bernd Wiegand aus Halle, der Landrat von Peine, Franz Einhaus und der Augsburger Bischof Bertram Meier. Ausreden, wie die, dass noch ein Impfstoffrest vorhanden gewesen sei und niemand sonst hätte geimpft werden können, dürfen wir im Regelfall der Rubrik dumme Ausrede zuordnen.

Gesundheitsminister Spahn will Sanktionen gegen Vordrängler beim Impfen prüfen. Er spricht von Fällen, die kein gutes Beispiel von Solidarität seien. Der Hinweis auf fehlende Solidarität ist aber nicht genug! Immerhin geht es um das Überleben von Menschen. Vordrängler nehmen in Kauf, dass Menschen, die eine bevorzugte Impfung gegen das Coronavirus benötigen, mangels Immunisierung möglicherweise sterben  werden. Strafbar ist das zwar vermutlich nicht. Ein nach dem Strafgesetzbuch zu ahndendes Tötungsdelikt verlangt nämlich unter anderem den Nachweis, dass das Vordrängeln ursächlich für den Tod einen anderen Menschen gewesen ist. Der Hinweis auf ein unsolidarisches Verhalten ist aber nicht genug. Es bedarf sehr zeitnah einer rechtlichen Regelung, die das Vordrängeln beim Impfen zumindest mit einem spürbaren Bußgeld belegt. Und den Wählerinnen und Wählern von Politikern, die sich bei der Impfreihenfolge gleicher als gleich erklären, sei dringend empfohlen: Nutzt eure Stimme an der Wahlurne und nehmt den so genannten Volksvertretern die Möglichkeit, ihr Amt weiter zu missbrauchen.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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