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Unternehmergesellschaft, die ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma nicht ausweist

Aktuelles
31.03.2022

Unternehmergesellschaft, die ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma nicht ausweist

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden:

„Weist eine Unternehmergesellschaft im Sinne von § 5a GmbHG nicht – wie im Gesetz vorgesehen – ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma aus, haftet ihr im Rechtsverkehr auftretender Vertreter für den dadurch erzeugten unrichtigen Rechtsschein gemäß § 311 Abs. 2 und 3, § 179 BGB analog (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Juni 2012 – II ZR 256/11).“

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