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Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei irrtümlicher Zuwendung

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei irrtümlicher Zuwendung
Aktuelles
23.05.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei irrtümlicher Zuwendung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Leitsatz wie folgt entschieden (BFH, Urt. v. 22.11.2023 – I R 9/20, DB 2024, 1045):

„Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist.“

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Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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