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Vereinbarung über die (rückwirkende) Fortsetzung eines Schuldverhältnisses nach deutschem und österreichischem Recht
Vereinbarung über die (rückwirkende) Fortsetzung eines Schuldverhältnisses nach deutschem und österreichischem Recht

Vereinbarung über die (rückwirkende) Fortsetzung eines Schuldverhältnisses nach deutschem und österreichischem Recht

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, hat entschieden, dass aufgrund der sog. Privatautonomie nach der Beendigung eines Schuldverhältnisses dessen rückwirkende Fortsetzung vereinbart werden könne (OLG Bamber, Urt. v. 20.04.2023 – 1 U 415/21, NJW-Spezial 2023, 689). Dies gelte sowohl nach deutschem wie auch nach österreichischem Recht.

Ergänzende Hinweise

Die Auffassung des OLG ist umstritten. Die Sache ist bei dem Bundesgerichtshof anhängig (Aktenzeichen II ZR 92/23).