Startseite | Aktuelles | Vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt

Vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt

Aktuelles
21.12.2022

Vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat zu einer in zahlreichen Arbeitsverträgen verwendeten Klausel entschieden (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 10.01.2022 – 9 Sa 66/21):

„Ein in AGB vereinbarter vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich darauf hinweist, dass spätere Individualabreden über vertraglich nicht geregelte Gegenstände oder über Sonderzuwendungen nicht vom Freiwilligkeitsvorbehalt erfasst werden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 14. September 2011 – 10 AZR 526/10, Rn. 38 – 40; anders LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2021 – 11 Sa 33/21, S. 17 der Gründe).“

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x