Wie geht es weiter, wenn der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert wurde?
Siehe dazu LAG Niedersachsen, Urt. v. 08.07.2024 – 15 SLa 127/24:
„Eine Arbeitnehmerin kommt der sie treffenden sekundären Darlegungslast für das Bestehen einer Krankheit nicht durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach, wenn deren Beweiswert erschüttert ist.
Ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, bedarf es weiteren Vortrags zu den tatsächlichen Umständen, die für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sprechen.“