Startseite | Aktuelles | Wie ist lohnsteuerrechtlich mit der Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) umzugehen?
Wie ist lohnsteuerrechtlich mit der Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) umzugehen?
Wie ist lohnsteuerrechtlich mit der Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) umzugehen?

Wie ist lohnsteuerrechtlich mit der Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) umzugehen?

Siehe hierzu die Antwort(en) des Bundesfinanzministeriums v. 25.01.2023!