Startseite | Aktuelles | Wie ist lohnsteuerrechtlich mit der Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) umzugehen?

Wie ist lohnsteuerrechtlich mit der Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) umzugehen?

Wie ist lohnsteuerrechtlich mit der Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) umzugehen?
Frage des Tages
31.01.2023

Wie ist lohnsteuerrechtlich mit der Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) umzugehen?

Siehe hierzu die Antwort(en) des Bundesfinanzministeriums v. 25.01.2023!

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Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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