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Wie sieht es mit dem Ersatz von Nutzungsausfall bei einem Verkehrsunfall mit einem Oldtimer aus?

Wie sieht es mit dem Ersatz von Nutzungsausfall bei einem Verkehrsunfall mit einem Oldtimer aus?
Frage des Tages
01.05.2023

Wie sieht es mit dem Ersatz von Nutzungsausfall bei einem Verkehrsunfall mit einem Oldtimer aus?

Dazu hat etwa das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden (OLG Celle, Urt. v. 01.03.2023 – 14 U 149/22, NJW-Spezial 2023, 203). Im Leitsatz zu 2.) und 3.) heißt es:

„In Bezug auf den Nutzungsausfall von Oldtimer Fahrzeugen weisen diese Fahrzeuge – als Liebhaberstücke – das grundsätzliche Gepräge von nicht für die eigenwirtschaftliche Lebensführung zwingend notwendigen Gegenständen auf. Soweit dies im Einzelfall anders sein mag, obliegt es dem Geschädigten, dies darzulegen und ggf. zu beweisen.

Allein subjektive Annehmlichkeiten rechtfertigen keinen Nutzungsausfallersatz, der sich als wirtschaftliche Einbuße an objektiven Maßstäben zu orientieren hat. Andernfalls bestünde die Gefahr, unter Verletzung des § 253 BGB, die Ersatzpflicht auf Nichtvermögensschäden auszudehnen.“

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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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