Startseite | Aktuelles | Zu den Anforderungen bei der Möglichkeit der Ablehnung von Cookies / Cookie-Banner

Zu den Anforderungen bei der Möglichkeit der Ablehnung von Cookies / Cookie-Bannern

Zu den Anforderungen bei der Möglichkeit der Ablehnung von Cookies / Cookie-Bannern
Aktuelles
05.07.2024 — zuletzt aktualisiert: 31.07.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Zu den Anforderungen bei der Möglichkeit der Ablehnung von Cookies / Cookie-Bannern

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich mit der Gestaltung von Cookie-Bannern befasst (OLG Köln, Urt. v. 19.01.2024 – 6 U 80/23, NJW 2024, 1517).

Das Gericht ist der Auffassung, dass eine Gestaltung von Cookie-Bannern, die dem Verbraucher auf der ersten Ebene keine Ablehnungsoption anbietet und auf der zweiten Ebene zur Abgabe der Einwilligung hinlenkt, keine freiwillige und hinreichend aufgeklärte Einwilligung im Sinne von § 25 Abs. 1 TDDSG, Art. 4 Nr. 11 DSGVO sei, wenn der Verbraucher den Button „Alles akzeptieren“ auf der zweiten Ebene angeklickt hat.

Zudem weist das OLG darauf hin, dass die Gestaltung eines Cookie-Banners mit dem Button „Akzeptieren und schließen X“ in der rechten oberen Ecke gegen die Grundsätze der Transparenz und Freiwilligkeit der Einwilligung verstoße und damit zu deren Unwirksamkeit führe.

Suchen
Format
Autor(en)


Rainer Robbel
Rechtsanwalt
ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.), Datenschutzauditor (Bitkom-zert.)

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel