Startseite | Aktuelles | Zu Unrecht im Handelsregister gelöschte GmbH
Aktuelles
21.10.2022

Zu Unrecht im Handelsregister gelöschte GmbH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Beschl. v. 26.07.2022 – II ZB 20/21, ZIP 2022, 1806 = FGPrax 2022, 206 = WM 2022, 1690 = BB 2022, 1938 = DB 2022, 2086 = NZG 2022, 1357 m. Anm. Seulen/Beghin in DB 2022, 2397):

„Eine gelöschte GmbH und ihre Liquidatoren sind grundsätzlich von Amts wegen einzutragen, wenn die Liquidatoren durch das Gericht ernannt worden sind, weil sich nach der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt.“

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x