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Zum Angebot eines Arbeitnehmers, während der Elternzeit die Arbeitszeit zu verringern (Elternteilzeit)

Zum Angebot eines Arbeitnehmers, während der Elternzeit die Arbeitszeit zu verringern (Elternteilzeit)
Aktuelles
11.10.2021

Zum Angebot eines Arbeitnehmers, während der Elternzeit die Arbeitszeit zu verringern (Elternteilzeit)

Siehe dazu ein Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urt. v. 26.03.2021 – 6 Sa 746/20):

„Das Angebot des Arbeitnehmers, während der Elternzeit die Arbeitszeit zu verringern, muss den Bestimmtheitsanforderungen entsprechen, wie sie allgemein an Vertragsanträge iSd. § 145 BGB gestellt werden. Es muss so formuliert und so konkret gefasst sein, dass der Arbeitgeber es mit einem schlichten „Ja“ annehmen kann (BAG v. 16.04.2013 – 9 AZR 535/11 – Rn. 14; BAG v. 19.04.2005 – 9 AZR 233/04 – unter II.1. der Gründe = Rn. 17 bei juris; zur vergleichbaren Rechtslage bei § 8 TzBfG vgl. nur BAG v. 27.06.2017 – 9 AZR 368/16 – Rn. 25). Der Inhalt eines zwischen den Parteien zustande kommenden Änderungsvertrags muss feststehen (vgl. wiederum BAG v. 27.6.2017 aaO).“

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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