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Zur Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts

Aktuelles
18.11.2021

Zur Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zur sog. Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts, die sich in zahlreichen Mietverträgen über Gewerberäume findet, entschieden (BGH, Urt. v. 06.10.2021 – XII ZR 11/20). Im Leitsatz der Entscheidung des BGH heißt es zu a):

„Die formularvertraglich vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum stellt auch im Zusammenspiel mit fehlendem Konkurrenzschutz keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn sie mit keiner hinreichend konkreten Sortimentsbindung verbunden ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 3. März 2010 – XII ZR 131/08 – ZMR 2010, 596 und in Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 224, 370 = NJW 2020, 1507 Rn. 36 ff.).“

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Henrike Butenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Dennis Rehfeld
Rechtsanwalt

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