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Zur Löschung einer GmbH nach § 74 Abs. 1 GmbHG

Aktuelles
08.12.2021

Zur Löschung einer GmbH nach § 74 Abs. 1 GmbHG

Das Kammergericht (KG) hat entschieden (KG, Urt. v. 10.09.2021 – 22 W 51/21, DB 2021, 2753 = GmbHR 2021, 1335 = ZIP 2021, 2486):

„Eine Löschung der Firma nach § 74 Abs. 1 GmbHG kommt nicht in Betracht, wenn weitere Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Gesellschaft noch als Beklagte Partei in einem laufenden Zivilprozess ist.“

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