Startseite | Aktuelles | Zusammenhang zwischen einem Wohnungsmietvertrag und einem Arbeits- oder Dienstverhältnis

Zusammenhang zwischen einem Wohnungsmietvertrag und einem Arbeits- oder Dienstverhältnis

Zusammenhang zwischen einem Wohnungsmietvertrag und einem Arbeits- oder Dienstverhältnis
Aktuelles
29.01.2021

Zusammenhang zwischen einem Wohnungsmietvertrag und einem Arbeits- oder Dienstverhältnis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 11.11.2020 – VIII 191/18):

„Eine Vertragsbestimmung, die die Beendigung eines Mietvertrags an die Beendigung eines (unbefristeten) Arbeits- oder Dienstverhältnisses knüpft, stellt eine auflösende Bedingung dar. Macht der Mieter deutlich, nicht ausziehen zu wollen und somit die Bedingung nicht gegen sich gelten zu lassen, wird das Mietverhältnis zwischen den Parteien unverändert fortgesetzt.“

Suchen
Format
Autor(en)


Holger Pape
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel