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Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen

Aktuelles
20.07.2020

Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen

Der Bundesrat hat am 03.07.2020 dem Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Übertragung der geänderten EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie ins deutsche Recht zugestimmt. Damit gilt auch in Deutschland der Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort.*

Dadurch erhalten aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf Mindestlohn nach Rechtsverordnung bzw. auf Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Ausgenommen sind regionale Tarifverträge.

Auch ausländischen Beschäftigten stehen künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen zu. Bezahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Zulagen für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, dann dürfen sie laut Gesetzesbeschluss nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Es wird sichergestellt, dass für ausländische Beschäftigte nach zwölf Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gelten. Nur in begründeten Fällen dürfen Arbeitgeber eine Fristverlängerung von sechs Monaten verlangen.

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere um einen Aspekt ergänzt: Um der Tatsache entgegenzuwirken, dass entsandte Arbeitskräfte häufig schlecht über ihre Rechtslage informiert sind, stärkte er das Beratungs-Projekt „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Außerdem schafft das Gesetz die Möglichkeit, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit knapp 1.000 neue Stellen einzurichten, um Kontrollen gegen Lohndumping, aber auch unzureichende Unterkünfte von Arbeitnehmern verstärkt durchzuführen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung, frühestens jedoch am 30.07.2020 in Kraft treten.

*Quelle: Juris online

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.06.2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (BR-Drs. 335/20 – PDF, 342 KB)

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.06.2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (BT-Drs. 19/19371 – PDF, 763 KB)

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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