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Besitzt die rechtsfähige GbR nach dem durch das MoPeG reformiertem Recht ein Gesellschaftsvermögen?
Besitzt die rechtsfähige GbR nach dem durch das MoPeG reformiertem Recht ein Gesellschaftsvermögen?

Besitzt die rechtsfähige GbR nach dem durch das MoPeG reformiertem Recht ein Gesellschaftsvermögen?

Ja, da kann man § 713 BGB n. F. entnehmen. Die Bestimmung lautet:

„Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft.“