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Bürokratieabbaugesetz - Schriftform für Nachweis der Arbeitsbedingungen soll durch Textform ersetzt werden

Bürokratieabbaugesetz - Schriftform für Nachweis der Arbeitsbedingungen soll durch Textform ersetzt werden
Aktuelles
12.04.2024

Bürokratieabbaugesetz - Schriftform für Nachweis der Arbeitsbedingungen soll durch Textform ersetzt werden

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. es sieht u.a. vor, die im BGB geregelten Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabzustufen. Auch der vorgeschriebene Nachweis der wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses soll künftig per E-Mail erbracht werden können.*

Der Regierungsentwurf sieht zudem folgende Neuerungen vor:

– Aufbewahrungsfristen werden verkürzt: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z.B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.

– Zentrale Vollmachtsdatenbank für steuerberatende Berufe: Steuerberater können künftig Generalvollmachten im Bereich der sozialen Sicherung zentral hinterlegen.

– Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige wird abgeschafft.

– Schriftformerfordernisse im BGB sollen zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist.

Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise genügt auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht. Entsprechende Herabstufungen sind unter anderem im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant. So sollen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, künftig auch in Textform erklären können. Auch sollen GmbH-Gesellschafter – bei Beschlüssen außerhalb einer Versammlung – ihre Stimme in Textform abgeben können, wenn sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz herabgestuft werden.

– Öffentliche Versteigerungen sollen zukünftig wahlweise auch online per Live-Stream oder in hybrider Form (vor Ort und online) stattfinden können.

– Die Fluggastabfertigung kann künftig auch digital erfolgen. Hierdurch werden die Abläufe am Flughafen beschleunigt. Zum Zweck der digitalen Fluggastabfertigung können mit ausdrücklicher Einwilligung des Reisenden, bestimmte Daten aus dem Reisepass ausgelesen werden.

– Die Äußerungsfirst bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen aufgrund von Änderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkürzt werden können.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

*Quelle: BMJ PM Nr. 23 vom 13.03.2024

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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