Startseite | Aktuelles | Darf der Mieter von Gewerberaum die Miete kürzen, wenn er die angemieteten Räumlichkeiten pandemiebedingt nicht nutzen kann?

Darf der Mieter von Gewerberaum die Miete kürzen, wenn er die angemieteten Räumlichkeiten pandemiebedingt nicht nutzen kann?

Darf der Mieter von Gewerberaum die Miete kürzen, wenn er die angemieteten Räumlichkeiten pandemiebedingt nicht nutzen kann?
Frage des Tages
17.01.2022

Darf der Mieter von Gewerberaum die Miete kürzen, wenn er die angemieteten Räumlichkeiten pandemiebedingt nicht nutzen kann?

Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2022 ein Urteil gefällt (BGH, Urt. v. 12.01.2022 – XII ZR 8/21). Rechtanwältin Henrike Butenberg von der ETL Kanzlei Müller & Hillmayer fasst in einem kurzen Beitrag zusammen, was der BGH entschieden hat.

Suchen
Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Weitere interessante Artikel