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Aktuelles
06.08.2022

Darlegungs- und Beweislast im Fall einer korrigierenden Rückgruppierung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zur Darlegungs- und Beweislast im Fall einer korrigierenden Rückgruppierung entschieden (BAG, Urt. v. 27.04.2022 – 4 AZR 463/21). Im Leitsatz heißt es unter anderem:

„Die Darlegungs- und Beweislast für eine höhere Eingruppierung obliegt in einem Prozess grundsätzlich der Beschäftigten. Im Fall einer sog. korrigierenden Rückgruppierung, dh. bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, kann sich die Beschäftigte jedoch auf die ihr zuvor als maßgebend mitgeteilte Vergütungsgruppe berufen. Dann hat die Arbeitgeberin die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen. (…).“

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