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Erstattungsansprüche aus § 64 GmbHG können dem Schutz durch eine D&O-Versicherung unterfallen

Erstattungsansprüche aus § 64 GmbHG können dem Schutz durch eine D&O-Versicherung unterfallen
Aktuelles
06.01.2021

Erstattungsansprüche aus § 64 GmbHG können dem Schutz durch eine D&O-Versicherung unterfallen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 18.11.2020 – IV ZR 217/19, DB 2020, 2679  m. Anm. Proske in DB 2020, 2678):

Der in § 64 Satz 1 GmbHG geregelte Anspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer auf Ersatz von nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen ist ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne von Ziffer 1.1 ULLA.

Ergänzende Hinweise

Der BGH stellt sich mit seinem Urteil gegen unterinstanzliche Rechtsprechung, unter anderem gegen die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf. Infolge einer Entscheidung des OLG Düsseldorf hatten allerdings zahlreiche Versicherer  ihre Versicherungsbedingungen umgestellt und den Versicherungsschutz erweitert.

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
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