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Hat ein GmbH-Geschäftsführer und Kommanditist einen Anspruch auf Löschung von Geburtsdatum und Wohnort im Handelsregister?

Hat ein GmbH-Geschäftsführer und Kommanditist einen Anspruch auf Löschung von Geburtsdatum und Wohnort im Handelsregister?
Frage der Woche
13.04.2024

Hat ein GmbH-Geschäftsführer und Kommanditist einen Anspruch auf Löschung von Geburtsdatum und Wohnort im Handelsregister?

Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 23.01.2024 – II ZB 7/23). Im Leitsatz heißt es:

„Der Geschäftsführer einer GmbH hat keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im Handelsregister.

Der Wohnort des Geschäftsführers einer GmbH ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO besteht nicht, wenn die Datenverarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen erfolgt. Das gilt auch dann, wenn die Verarbeitung zugleich nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO erlaubt wäre. Auch ein Anspruch aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. d DS-GVO auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in diesem Fall nicht.“

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Rainer Robbel
Rechtsanwalt
ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.), Datenschutzauditor (Bitkom-zert.)

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