Startseite | Aktuelles | Ist der (lediglich) fahrlässige Verstoß gegen die Nachweispflichten des seit 01.08.2022 geänderten Nachweisgesetzes bußgeldbewehrt?
Ist der (lediglich) fahrlässige Verstoß gegen die Nachweispflichten des seit 01.08.2022 geänderten Nachweisgesetzes bußgeldbewehrt?
Ist der (lediglich) fahrlässige Verstoß gegen die Nachweispflichten des seit 01.08.2022 geänderten Nachweisgesetzes bußgeldbewehrt?

Ist der (lediglich) fahrlässige Verstoß gegen die Nachweispflichten des seit 01.08.2022 geänderten Nachweisgesetzes bußgeldbewehrt?

Nein, das ergibt sich letztlich aus § 10 OWiG i.V.m. § 4 NachwG. Demnach fällt ein solcher Fall nicht unter die Bußgeldregelung in § 4 NachwG (ebenso Falter/Bissels/Meißner in ihrem Beitrag in DB 2022, 2217 ff. [„Vorschläge zu einer praxisgerechten Auslegung des Nachweisgesetzes“]).