Startseite | Aktuelles | Ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 EUR brutto verfassungswidrig?

Ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 EUR brutto verfassungswidrig?

Ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 EUR brutto verfassungswidrig?
Frage des Tages
22.10.2022

Ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 EUR brutto verfassungswidrig?

Die Frage kann bis zu einer endgültigen Klärung  durch das Bundesverfassungsgericht nicht sicher beantwortet werden.

Kleinebrink hält in einem Beitrag aus dem Jahr 2022 („Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € brutto: Risiken und Folgen“, DB 2022, 2279 ff.) das geänderte Gesetz für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe den Mindestlohn unter Umgehung der Mindestlohnkommission zum 01.10.2022 erhöht. Dadurch sei ein Eingriff in die verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie erfolgt. Dieser Eingriff sei nicht gerechtfertigt.

Suchen
Autor(en)


Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Weitere interessante Artikel