Startseite | Aktuelles | Ist eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die die Haftungsfälle nach § 309 Nr. 7 BGB nicht ausnimmt, unwirksam?
Ist eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die die Haftungsfälle nach § 309 Nr. 7 BGB nicht ausnimmt, unwirksam?
Ist eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die die Haftungsfälle nach § 309 Nr. 7 BGB nicht ausnimmt, unwirksam?

Ist eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die die Haftungsfälle nach § 309 Nr. 7 BGB nicht ausnimmt, unwirksam?

Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt.  v. 22.10.2019 – 9 AZR 532/18).