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Kann eine weiche Patronatserklärung eine rechnerische Überschuldung vermeiden?

Kann eine weiche Patronatserklärung eine rechnerische Überschuldung vermeiden?
Aktuelles
22.10.2021

Kann eine weiche Patronatserklärung eine rechnerische Überschuldung vermeiden?

Nein, so zumindest im Regelfall, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 13.07.2021 – II ZR 84/20, m. Anm. Bruder in DB 2021, 2408):

„Eine weiche Patronatserklärung kommt als Mittel zur Vermeidung der rechnerischen Überschuldung nicht in Betracht. Wenn sich in der Ertrags- und Finanzplanung bereits Liquiditätslücken abzeichnen, lässt sich eine positive Fortführungsprognose bei einer bereits in der Krise befindlichen Gesellschaft damit nur ausnahmsweise begründen.“

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Autor(en)


Erion Metoja
Rechtsanwalt

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