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Reicht für die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister eine qualifizierte elektronische Signatur?

Reicht für die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister eine qualifizierte elektronische Signatur?
Frage der Woche
19.07.2021 — Lesezeit: 1 Minute

Reicht für die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister eine qualifizierte elektronische Signatur?

Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 15.06.2021 – II ZB 25/17). Dort heißt es:

„Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 HGB mit einem einfachen elektronischen Zeugnis eines Notars gemäß § 39a BeurkG elektronisch einzureichen. Die Einreichung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Ausstellers der Anmeldung gemäß § 126a BGB reicht nicht aus.“

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Autor(en)


Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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