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Steuerfreiheit für Nachtarbeit trotz fehlender Dokumentation der Anfangs- und Schlusszeit der jeweiligen Nachtarbeit

Steuerfreiheit für Nachtarbeit trotz fehlender Dokumentation der Anfangs- und Schlusszeit der jeweiligen Nachtarbeit
Aktuelles
07.10.2023

Steuerfreiheit für Nachtarbeit trotz fehlender Dokumentation der Anfangs- und Schlusszeit der jeweiligen Nachtarbeit

Das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein hat im Leitsatz wie folgt entschieden (FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 09.11.2022 – 4 K 145/20):

„Für die Steuerfreiheit nach § 3b Abs. 1 EStG kann es unschädlich sein, wenn die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen über die getätigten Angaben hinaus keine genaue Anfangs- und Schlusszeit der jeweiligen Nachtarbeit beinhalten.“

Ergänzende Hinweise

Der Praxistipp kann nur lauten: Bitte, bitte die Arbeitszeiten exakt erfassen und nicht auf eine Entscheidung des FG hoffen. Es erscheint auch gar nicht sicher, ob das Urteil des FG vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung korrekt ist.

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Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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