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Unwirksame Betriebsvereinbarung über unbezahlte Wegezeiten

Unwirksame Betriebsvereinbarung über unbezahlte Wegezeiten
Aktuelles
10.07.2021

Unwirksame Betriebsvereinbarung über unbezahlte Wegezeiten

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 08.01.2021 – 12 Sa 1859/19 m. Anm. Arden in DB 2021, 1342):

„1. Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der Beschäftigten kumuliert, indem sie den nach verpflichtender Aufsuchung der Betriebsstätte zurückzulegenden Weg zu wechselnden auswärtigen Einsatzorten bis zu arbeitstäglich eineinviertel Stunden vergütungsfrei stellt, greift unverhältnismäßig in das arbeitsvertragliche Synallagma ein und ist daher unwirksam.

  1. Die Unverhältnismäßigkeit folgt dabei daraus, dass für die betroffenen Arbeitnehmer zu den resultierenden erheblichen unbezahlten Wegezeiten zwischen Betriebsstätte und Einsatzort stets die nach allgemeinen Grundsätzen unbezahlte Wegezeit zwischen Wohnort und Betriebsstätte noch hinzukommt und diesbezüglich die Interessen der Arbeitnehmer hinsichtlich der Relation von vergütungspflichtiger Arbeitszeit und durch die Betriebsvereinbarung vergütungsfrei gestellter Arbeitszeit in der Betriebsvereinbarung nicht hinreichend Berücksichtigung finden und zugleich unverhältnismäßig lange unbezahlte Wegezeiten drohen.“
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Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Dr. Uwe P. Schlegel
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