Startseite | Aktuelles | Wann verjährt der Anspruch des Bauträgers bei Veräußerung eines Grundstücksanteils und gleichzeitiger Verpflichtung eine Eigentumswohnung zu errichten?
Wann verjährt der Anspruch des Bauträgers bei Veräußerung eines Grundstücksanteils und gleichzeitiger Verpflichtung eine Eigentumswohnung zu errichten?
Wann verjährt der Anspruch des Bauträgers bei Veräußerung eines Grundstücksanteils und gleichzeitiger Verpflichtung eine Eigentumswohnung zu errichten?

Wann verjährt der Anspruch des Bauträgers bei Veräußerung eines Grundstücksanteils und gleichzeitiger Verpflichtung eine Eigentumswohnung zu errichten?

Siehe dazu BGH, Urt. v. 07.12.2023 – VII ZR 231/22 [Leitsatz]:

„Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Eigentumswohnung, verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gemäß § 196 BGB in zehn Jahren.“