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Warnung vor unechten AU-Bescheinigungen und deren mögliche arbeitsrechtliche Folgen

Warnung vor unechten AU-Bescheinigungen und deren mögliche arbeitsrechtliche Folgen
Aktuelles
20.02.2024

Warnung vor unechten AU-Bescheinigungen und deren mögliche arbeitsrechtliche Folgen

In unserer täglichen Praxis kommt es seit dem letzten Jahr vermehrt vor, dass Arbeitnehmer unechte AU-Bescheinigungen vorlegen. Die den Arbeitgebern in einem PDF-Format mit einer kryptischen Dateibezeichnung übermittelten AU-Bescheinigungen erwecken zunächst den Anschein eines ordnungsgemäß ausgestellten Dokumentes. Anscheinend können diese auf im Internet auffindbaren entsprechenden Seiten eigenständig ohne persönlichen Arztkontakt erstellt werden. Gemein ist diesen Bescheinigungen, dass sie offenbar nicht existente Ärzte als Aussteller ausweisen, eine Kassennummer ist jeweils nicht vermerkt, sondern die Bezeichnung „Privatarzt“. Verwendet werden unter anderem die Namen „Masroor Umar“ und „Ahmad Abdullah“.

In den jeweiligen Fällen haben wir die örtlichen Ärztekammern angefragt und von dort die Mitteilung erhalten, dass die Personen nicht bekannt seien. In einem Fall wurde die Adresse einer Klinik verwendet. Auch von dort erhielten wir die Nachricht, dass die Person nicht bekannt sei. Unter Berücksichtigung von Veröffentlichungen verschiedener örtlicher Ärztekammern handelt es sich um ein bundesweites Phänomen.

Die Erstellung und Verwendung einer unechten Urkunde und deren Übermittlung an den Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit kann für einen Arbeitnehmer strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Durch die Vorlage einer unechten AU-Bescheinigung verletzt der Arbeitnehmer im erheblichen Maße eine vertragliche Nebenpflicht, die auch geeignet sein kann, das Vertrauen in die weitere Fortführung des Arbeitsverhältnisses vollständig und nachhaltig zu stören.

Arbeitsrechtliche Maßnahmen können Abmahnungen oder Kündigungen – auch fristlose – sein. Hierzu sind bereits erstinstanzliche Entscheidungen von Arbeitsgerichten in Bezug auf Impfunfähigkeitszertifikate und Testbescheinigungen ergangen.

Sollten Ihnen ebenfalls unechte AU-Bescheinigungen vorgelegt werden, stehen Ihnen Ihre ETL- Rechtsanwälte für eine Beratung gerne zur Seite.

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Christopher Mondt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: info-uws@etl.de


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