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Was ist mit der Pflicht zur Übergabe (§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB) gemeint?

Was ist mit der Pflicht zur Übergabe (§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB) gemeint?
Frage des Tages
16.12.2023

Was ist mit der Pflicht zur Übergabe (§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB) gemeint?

Mit der Pflicht zur Übergabe verlangt das Gesetz vom Verkäufer, dass er (oder auf seine Veranlassung hin ein Dritter) dem Käufer den unmittelbaren Besitz an der Kaufsache verschafft (siehe auch § 854 BGB).

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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