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Wie ist der Rechtsübergang von Anteilen an einer Personengesellschaft nach dem MoPeG geregelt?

Wie ist der Rechtsübergang von Anteilen an einer Personengesellschaft nach dem MoPeG geregelt?
Frage des Tages
21.07.2023

Wie ist der Rechtsübergang von Anteilen an einer Personengesellschaft nach dem MoPeG geregelt?

Siehe dazu zunächst § 711 Abs.1 BGB neuer Fassung (= Möglichkeit rechtsgeschäftlicher Übertragung von Anteilen einer Personengesellschaft mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter).

Zur Nachfolge von Todes wegen siehe § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB neuer Fassung. Die Rechtsfolgen des Ausscheidens sind in den §§ 135 ff. HGB neuer Fassung kodifiziert. § 177 HGB bleibt gegenüber der bisherigen Gesetzeslage unverändert (= Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben). Bei der GbR wird nach neuem Recht im Todesfall die Fortsetzung der Gesellschaft zum Regelfall (§§ 712, 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB neuer Fassung). Scheidet der letzte Gesellschafter aus, bestimmt § 712a BGB neuer Fassung das liquidationslose Erlöschen der Gesellschaft.

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Autor(en)


Katrin-C. Beyer, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

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Dr. Uwe P. Schlegel
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