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Wie sieht die Gewinnverteilung bei einer BGB-Außengesellschaft von Eheleuten aus?

Wie sieht die Gewinnverteilung bei einer BGB-Außengesellschaft von Eheleuten aus?
Frage des Tages
01.08.2022

Wie sieht die Gewinnverteilung bei einer BGB-Außengesellschaft von Eheleuten aus?

Dazu hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Jahr 2022 bei einer besonders gelagerten Fallkonstellation entschieden (OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.02.2022 – 16 UF 108/22, NJW-Spezial 2022, 420). Im Leitsatz heißt es:

„1. Waren die Eheleute während der Ehe Gesellschafter einer Zwei-Personen-GbR (Außengesellschaft) und lebten sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist bei einer vereinbarten freien Entnahme im Zweifel davon auszugehen, dass die Eheleute eine konkludente Vereinbarung getroffen haben, wonach es nach dem Ende der Gesellschaft bei der bis dahin erfolgten Entnahmepraxis verbleibt und kein Ausgleich entsprechend einer hälftigen Gewinnbeteiligung erfolgt.

  1. Dies gilt jedoch nur für die Zeit bis zur Trennung der Eheleute. Ab der Trennung besteht kein Anlass mehr für die Vermutung einer abweichenden Vereinbarung über die Gewinnverteilung. Vielmehr ist ab diesem Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Grundregel der hälftigen Beteiligung am Gewinn/Verlust gem. § 722 Abs. 1 BGB einschlägig ist. Soweit ein Ehegatte/Gesellschafter nach der Trennung mehr entnommen hat, als seinem Gewinnanteil entsprach, hat ein Ausgleich zu erfolgen.“
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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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