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Zu einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in einem Verkehrsunfallprozess

Zu einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in einem Verkehrsunfallprozess
Aktuelles
02.09.2023

Zu einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in einem Verkehrsunfallprozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einem sog. Gehörsverstoß befasst (BGH, Beschl. v. 06.06.2023 – VI ZR 197/21 = NJW-Spezial 2023, 490). In den Entscheidungsgründen heißt es:

„(…) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben. In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 2019 – VI ZR 328/18, NJW 2019, 3236 Rn. 6; vom 25. September 2018 – VI ZR 234/17, NJW 2019, 607 Rn. 7; jeweils mwN).

(…) Nach diesen Grundsätzen hat das Berufungsgericht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, da es zu der auf den Angaben des Privatgutachters gestützten Behauptung des Klägers, zur Beseitigung des Unfallschadens sei der Gesamtaufbau des Lkws zu erneuern, da das Ersetzen einzelner Teile des Aufbaus laut dem Hersteller des Aufbaus nicht möglich sei, den gerichtlichen Sachverständigen nicht ergänzend befragt hat.“

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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