Startseite | Aktuelles | In welchem Verhältnis stehen die Mitteilungspflichten nach dem seit 01.08.2022 geänderten Nachweisgesetz und die Informationspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB?
Frage des Tages
18.10.2022

In welchem Verhältnis stehen die Mitteilungspflichten nach dem seit 01.08.2022 geänderten Nachweisgesetz und die Informationspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB?

Dazu fehlt es bislang an (arbeits-)gerichtlichen Entscheidungen. Uns erscheint die gesetzliche Regelung in § 613a Abs. 5 BGB gegenüber den Vorgaben des Nachweisgesetzes als vorrangig (ebenso Falter/Bissels/Meißner in ihrem Beitrag in DB 2022, 2217 (2220) [„Vorschläge zu einer praxisgerechten Auslegung des Nachweisgesetzes“]).

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x