Startseite | Aktuelles | Kann eine GmbH, die durch rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst wurde, fortgesetzt werden?
Kann eine GmbH, die durch rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst wurde, fortgesetzt werden?
Kann eine GmbH, die durch rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst wurde, fortgesetzt werden?

Kann eine GmbH, die durch rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst wurde, fortgesetzt werden?

Nein, meint der BGH (BGH, Urt. v. 25.01.2022 – II ZB 8/21 m. Anm. Wachter in DB 2022, 1443). Im Leitsatz der zitierten Entscheidung heißt es:

„Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst, kann sie nicht fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft über ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen verfügt und die Insolvenzgründe beseitigt wurden.“