Sind die Regeln des geänderten Nachweisgesetzes auf Fremdgeschäftsführer anwendbar?
Diese Frage ist derzeit nicht sicher zu beantworten, denn es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen. Wohl überwiegend wird die Meinung vertreten, dass das geänderte Nachweisgesetz auch für Fremdgeschäftsführer gilt. Anderer Auffassung sind u.a. Falter/Bissels/Meißner in ihrem Beitrag in DB 2022, 2217 ff. [„Vorschläge zu einer praxisgerechten Auslegung des Nachweisgesetzes“]. Maßgeblich dürfte das Verständnis der europarechtlichen Vorgaben zum geänderten Nachweisgesetz sein.
Fazit: Wir müssen auf eine Antwort des Bundesarbeitsgerichts warten.