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Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Pkw

Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Pkw
Aktuelles
04.07.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Pkw

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.01.2024 – 26 U 39/22 [Leitsatz]):

„Im Rahmen der Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung ist bei Personenkraftwagen, die älter als fünf Jahre sind, der Entschädigungssatz nach den Tabellen von Sanden/Danner um eine Gruppe herabzustufen.“

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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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