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Unfug im Namen des Volkes

Wie reagieren, wenn Richter auf Abwege geraten?
Der Kommentar
19.04.2021

Unfug im Namen des Volkes

Wie reagieren, wenn Richter auf Abwege geraten?

Dieser Tage richtet sich der Blick zahlreicher Coronaleugner auf die Stadt Weimar, genauer auf das Amtsgericht Weimar. Denn dort hat ein Richter am Familiengericht Wasser auf die Mühlen derer gegossen, die sich angesichts der Tragödie der Coronavirus-Pandemie durch Wissenschaftsleugnung Heilung vom Übel des Virus versprechen. Das ist ein Unglück für den Rechtsstaat, denn hier wird der Versuch unternommen, Unfug zu Recht zu machen. Das darf nicht gelingen. Und dennoch: Wir sind verpflichtet, die Entscheidung so lange auszuhalten, wie sie nicht durch eine Entscheidung eines Gerichts höherer Instanz aus der Welt geschaffen wurde. Auch das gehört zum Rechtsstaat.

Was ist geschehen? Ein Richter am Familiengericht des Amtsgerichts Weimar hat entschieden, dass Kinder in der Schule keine Schutzmaske tragen, keine Abstände einhalten und nicht an Schnelltests teilnehmen müssen (AG Weimar, Urt. v. 08.04.2021 – 9 F 148/21). Der Richter hält seine Entscheidung unter anderem deshalb für geboten, weil die genannten Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern sollen, letztlich das Kindeswohl gefährdeten. Dabei beruft sich der Richter auf allerhand krude Aussagen aus den Kreisen derer, die wissenschaftliche Erkenntnisse leugnen.

Nun mögen einige darauf verweisen, dass eine Entscheidung wie die des Richters am Familiengericht nicht verwundern dürfe. Immerhin heiße es doch, dass man sich vor Gericht wie auf hoher See in Gottes Hand befände. Das lasse die Vermutung zu, dass die Ergebnisse vor den Gerichten eher zufällig zustandekommen und nicht festen, voraussehbaren Resultaten entsprechen. Und so komme es eben zu Entscheidungen wie denen des Richters am Amtsgericht Weimar. Das ist freilich grober Unfug.

Ja, es gibt in der Juristerei allerhand Unklarheiten. Regelmäßig treffen sich Menschen mit gegensätzlichen Interessen vor Gericht und es ist dann die Aufgabe des Gerichts anhand rechtlicher Maßstäbe zu urteilen, wer Recht und wer Unrecht hat. Das erfordert häufig eine Bewertung von Lebenssachverhalten. Und wie das Wort „Wertung“ deutlich macht, ist es ohne weiteres möglich, dass unterschiedliche Richter im Rahmen ihrer Bewertung des zu Gericht getragenen Falles zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Das ist keinesfalls schlimm, vielmehr die zwangsläufige Folge einer differenzierten Betrachtung eines Falles. Im Übrigen lernt schon der Jurastudent in den ersten Semestern, dass die Existenz eines Instanzenzuges damit begründet werden könne, dass Gerichtsentscheidungen bisweilen fehlerhaft seien.

Macht das die Entscheidung des Richters am Familiengericht besser? Nein, natürlich nicht. Der Richter war für die von ihm gefällte Entscheidung offenkundig nicht zuständig. Da muss man sich mit den haarsträubenden Details des Urteils gar nicht weiter befassen. Der Richter in Weimar hat mutmaßlich den Versuch unternommen, groben Unfug für Recht zu erklären. Das wird ihm nicht gelingen. Denn die nächste Instanz wird das Urteil des Familiengerichts aller Voraussicht nach nicht aufrechterhalten. So geht das im Rechtsstaat. Manches Mal will gut Ding Weile haben. Auch wenn Richter bisweilen auf juristische Abwege geraten heißt es, Ruhe zu bewahren und sein Vertrauen in den Rechtssaat nicht zu verlieren.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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