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Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum

Aktuelles
10.06.2022

Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum

Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden (AG München, Urt. v. 26.08.2021 – 474 C 4123/21):

„Ver­wei­gern die Mie­ter einer Woh­nung ohne aus­rei­chen­den Grund immer wie­der deren Be­sich­ti­gung durch die neuen Ei­gen­tü­mer, recht­fer­tigt dies die au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses. Dies hat das Amts­ge­richt Mün­chen ent­schie­den und zwei Mie­ter dazu ver­ur­teilt, aus ihrer Woh­nung aus­zu­zie­hen und diese an die Ei­gen­tü­mer her­aus­zu­ge­ben.“

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