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Möglicher Aufklärungsmangel und Arzthaftung (hypothetische Einwilligung)

Aktuelles
29.08.2022

Möglicher Aufklärungsmangel und Arzthaftung (hypothetische Einwilligung)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über einen Fall der Arzthaftung im Zusammenhang mit einer Augenoperation zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 21.06.2022 – VI ZR 310/21). Es ging in dem durch den BGH entschiedenen Fall im Wesentlichen um die (hypothetische) Frage, wie sich ein Patient nach einer ausreichenden Aufklärung hinsichtlich des schlussendlich durchgeführten medizinischen Eingriffs entschieden hätte. Der BGH hält im Leitsatz seiner Entscheidung Folgendes fest:#

„Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, darf der Tatrichter grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen.“

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